Die Pflegeversicherung im Detail

Der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt im Auftrag der Pflegeversicherung ein Gutachten.  um Pflegebedürftigkeit und den dadurch resultierenden Pflegeaufwand der Personen festzustellen, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen (möchten). Üblicherweise wird hierzu ein Hausbesuch eines Gutachters durchgeführt.

Die Firmen der privaten Pflegepflichtversicherung lassen diese Gutachten durch Mitarbeiter der Medicproof GmbH erstellen, für die die gleichen Maßstäbe wie für den MDK gelten.

Im Gutachten wird den Zeitbedarf für die persönliche Pflege (Hierbei wird die sogenannte Grundpflege in Körperpflege, Mobilität und Ernährung aufgeteilt) sowie für die üblichen Tätigkeiten, die in einem Haushalt anfallen, in einem Pflegegutachten festgestellt. 

In den einheitlichen Begutachtungsrichtlinien für jede einzelne Tätigkeit von dem Zeitbedarf ausgegangen, den ein erfahrener Nichtfachmann mittleren Alters für diese Tätigkeit benötigen würde.  Durch diesen Ansatz sind die Gutachten untereinander vergleichbar, da nicht der tatsächliche der pflegenden Person gemessen werden muss.

 

Private Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung ist gesetztlich dazu verpflichtet, die gleichen Maßstäbe anzusetzen. Beachten Sie, dass alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung automatisch Mitglieder der privaten Pflegeversicherung (PPV) sind und somit nicht durch den MDK überprüft werden.

Hier gehts zum relevanten Teil des Sozialgesetzbuches .

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