Informationen zur Möglichkeit eines Pflegeurlaubs

Betreuter Urlaub

Die Abgrenzung von Pflegeurlaub und betreutem Urlaub ist fliessend. Allgemein wird dann von Pflegeurlaub gesprochen, wenn der Aufwand zur Betreuung einer Person erheblich ist, d.h. eine Pflegestufe 2 oder 3 vorliegt, teilweise wird auch bei einer Pflegestufe 1 schon von einer solchen Erheblichkeit ausgegangen.

 

Ein betreuter Urlaub kann von der Person durchaus alleine angegangen werden, vorausgesetzt, der Transport ist gut organisiert und die Unterkunft qualitativ dazu geeignet, einen betreuten Urlaub zu gewährleisten.

 

Bei einem Pflegeurlaub ist in der Regel von einer ständigen Betreuung durch eine Pflegekraft auszugehen. In schweren Fällen muss der Personalschlüssel hier sogar mehrere Pfleger pro Urlauber vorsehen. Allgemein ist die Personalintensität höher als in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Definition von Urlaub

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