Pflege im Urlaub

Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause betreut, etwa durch ein Familienmitglied, bietet sich hin und wieder eine Kurzzeitpflege an. Dies bedeutet, dass die zu pflegende Person für einen begrenzten Zeitraum vollstationär in einem Altenheim gepflegt wird. Dieser Zeitraum kann von der Pflegenden Person etwa für einen Erholungsurlaub genutzt werden. So ist die Pflege im Urlaub gesichert.

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