Antrag Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung setzen grundsätzlich einen Antrag auf Pflegeversicherung voraus. Dieser ist von den Antragsberechtigten zu stellen, d.h. dem letztendlichen Empfänger der Sach- oder Geldleistungen. Je nach den Umständen kann auch der rechtliche Vertreter, etwa die Kinder, einen solchen Antrag stellen.
Als Vertreter können auch Anwälte auftreten. Ausschlaggebend ist immer, in wieweit der Leistungsempfänger in der Lage ist, einen Antrag auf Pflegeversicherung zu formulieren.